Die Realität als Gefängnis

Zum Verbot von Salvia divinorum ab März 2008 in Deutschland

Salvia divinorum, auch als Zauber- oder Wahrsagersalbei bekannt, ist in Deutschland am 15. Februar 2008 nach Beschluss des Bundesrates in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden. Nach Veröffentlichung der 21. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung darf ab sofort diese Pflanze und entsprechende Pflanzenteile in Deutschland nicht mehr angeboten und nur noch im Ausnahmefall angepflanzt werden! Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß auch Besitz und privater Konsum von Zaubersalbei nun strafbar geworden ist, wenngleich sich schon hier die (nicht nur juristischen) Geister scheiden werden. Denn vermutlich stellt die Tatsache, in einem Land der Europäischen Union etwas zu verbieten, was in anderen Ländern der Gemeinschaft absolut legal ist, eine recht problematische Angelegenheit dar.
Das ursprüngliche Ansinnen des Betäubungsmittelgesetzes war es, Substanzen zu kontrollieren oder zu verbieten, die eine Gefährdung für die Gesundheit darstellen, eine Abhängigkeit hervorrufen oder für die ein nicht vertretbares Ausmaß des Mißbrauchs zu verzeichnen ist (siehe § 1 BtMG). “Doch all diese Kriterien sind wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die parlamentarische Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervorgeht, nicht erfüllt. Die Bundesregierung kann keine Zahlen zur Verbreitung von Zaubersalbei in Deutschland nennen, spricht aber davon, dass wissenschaftliche Studien aufgrund der sehr geringen Konsumentenzahl kaum durchführbar seien. Der Bundesregierung liegen auch keinerlei Erkenntnisse über von Zaubersalbei abhängige Konsumenten vor. Sie kann keinen einzigen Schadensfall benennen, der im Zusammenhang mit dem Konsum von Zaubersalbei jemals in Deutschland aufgetreten ist.” (Deutscher Hanf Verband / 07.08.2007) (more…)